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Haftungsausschluss und Hausordnung zum Download

Haftungsausschluss

Diese Hausordnung dient der geregelten Benutzung und der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung auf dem gesamten Gelände des Treckertreffens Damelang mit dem Ziel, die Gefährdung oder Schädigung von Personen und Sachen zu verhindern und
das Gelände des Treckertreffens Damelang vor Verunreinigungen zu schützen und einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltung auf dem Gelände des Treckertreffens Damelang zu gewährleisten.

Gültigkeit der Hausordnung


Die Besucher des Geländes des Treckertreffens Damelang bestätigen mit dem Betreten der Veranstaltungsstätte die Kenntnisnahme und Anerkennung dieser Hausordnung als für sie verbindlich.
Diese Hausordnung hängt am Eingang des Geländes des Treckertreffens Damelang aus und kann vor dem Zugang eingesehen werden. Die Hausordnung ist für jedermann gültig, der sich auf dem Gelände des Treckertreffens Damelang aufhält.

 

Hausrecht, Anweisungen des Personals und von Einsatzkräften


Der Ackeröler Planebruch e.V. und deren Vertretern steht auf dem gesamten Gelände des Treckertreffens Damelang das alleinige Hausrecht zu.
Dieses wird teilweise von beauftragten Dienstkräften ausgeübt, deren Anordnungen unbedingt Folge zu leisten ist.
Den Anweisungen des Vereins Ackeröler Planebruch e.V., deren Vertretern und Hilfspersonen, dem Ordnungsdienst und gegebenenfalls Einsatzkräften (Rettung, Feuerwehr, Polizei) ist Folge zu leisten!

 

 

Ausschluss

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Gelände eine Straftat begeht oder grob gegen die Hausordnung verstößt, ist der Verein zur Anwendung des Hausrechts berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht sie von diesem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert das Veranstaltungsticket seine Gültigkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises ist ausgeschlossen.

 

 

Personenkontrollen


Der Verein behält sich das Recht vor, Taschen- und Körperkontrollen durchzuführen.
Der Ordnungsdienst darf Personen, auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel, dahingehend untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von verbotenen Gegenständen, ein Sicherheitsrisiko darstellen.

Dem Ordnungsdienst ist Einsichtnahme in mitgeführte Behältnisse zu gestatten.
Solange der Besucher keine angemessene Kontrolle zulässt, darf der Ordnungsdienst davon ausgehen, dass er gegen ein Zugangsverbot zu verstoßen beabsichtigt, und aus diesem Grund den Eintritt/Aufenthalt zum Gelände des Treckertreffens Damelang verweigern.
Wird ein Besucher aus oben genannten Gründen vom Veranstaltungsgelände verwiesen oder nicht zugelassen, so hat er keinen Anspruch auf Geldersatz für sein Ticket.

 

Eintritt


Der Eintritt zu einer Veranstaltung ist nur mit gültigem Veranstaltungsticket gestattet.
Jeder ist verpflichtet, auf Verlangen sein Veranstaltungsticket, dem Ordnungsdienst vorzuweisen.

 

Jugendschutz und Altersgrenzen

Es gilt das Jugendschutzgesetz. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften zu überwachen und zu kontrollieren. Ab 22 Uhr ist Jugendlichen unter 18 Jahren der Zutritt nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person gestattet.

Erste Hilfe/Verletzungen

Bei Verletzungen oder Erkrankungen steht ein Ersthelfer zur Verfügung. Jeder Unfall/Personenschaden ist unverzüglich dem Ordnungsdienst mitzuteilen.

 

 

Alkoholischer Getränke


Alkoholische Getränke werden nur an Besucher über 18 Jahren nach Vorlage des amtlichen Lichtbildausweises abgegeben.
Offensichtlich alkoholisierte oder unter Drogen stehende Personen haben keinen Zutritt zum Gelände des Treckertreffens Damelang.

 

Verhalten

Auf dem Gelände des Treckertreffens Damelang hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

Müllentsorgung

Für die Entsorgung von anfallendem Müll sind die vorhandenen Müllbehälter zu verwenden. Das achtlose Wegwerfen oder Hinterlassen von Müll wird vom Ordnungsdienst überwacht.

Umwelt

Es ist uns ein Anliegen, dass auch die nähere anliegende Umgebung um das Gelände des Treckertreffens Damelang geschont wird. Bitte beachten Sie die Regelungen der Hausordnung (insbesondere hinsichtlich der Müllentsorgung und Benutzung der Toiletten) auch in der näheren Umgebung des Geländes des Treckertreffens Damelang.

Auf dem Gelände des Treckertreffens Damelang ist verboten:

  • jegliche Art von politischer Propaganda oder Handlungen, sowie die Äußerung, Verwendung oder Verbreitung von rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen radikalen, insbesondere rechtsradikalen Parolen, Gesten, Emblemen oder Symbolen
  • das Mitführen von Waffen jeglicher Art
  • das Mitbringen jeglicher Art von Feuerwerkskörpern, pyrotechnischen Gegenständen (bengalische Feuer, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben, etc.)
  • das Verrichten der Notdurft außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten
  • das Betreten von Bereichen, die für Besucher als nicht zugelassen gekennzeichnet sind

Offene Feuer

Offene Feuer sind nicht gestattet.

 

Bild-, Video-und Tonaufnahmen


Soweit nicht berechtigte Interessen des Besuchers entgegenstehen, werden während der Veranstaltung Fernseh-und Rundfunkaufnahmen in Bild und Ton, durch dazu berechtigte Personen durchgeführt, der Besucher erklärt sich dazu bereit, dass diese ohne Anspruch auf Vergütung vervielfältigt, veröffentlicht und ausgestrahlt werden dürfen.

 

Lärm

Bei Traktorveranstaltungen kann aufgrund hoher Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Es wird dringend empfohlen, einen geeigneten Gehörschutz zu verwenden.

Rauchen

Rauchen ist nur auf den ausgewiesenen Plätzen auf dem Gelände des Treckertreffens Damelang gestattet.